Was ist eine KFZ-Versicherung?
Wenn man Halter eines Fahrzeuges ist, das im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, benötigt man eine Kfz Versicherung.
Damit stellt man sicher, dass man den Schaden, dem man einem anderen Fahrzeug zufügen kann, auch erstatten kann.
Bei der Kfz Versicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die jedermann abschließen muss.
Aber nicht nur Sach- und Vermögensschäden werden damit gedeckt, sondern auch für Personenschäden kommt die Kfz Versicherung auf.
KFZ-Versicherung nicht mit Teil- und Vollkasko verwechseln
Mit der Teil- oder Vollkaskoversicherung ist sie nicht zu verwechseln. Diese decken nämlich nur die Schäden am eigenen Auto ab. Mittlerweile gibt es sehr viele verschiedene Anbieter einer Kfz Versicherung und somit kann man sich ruhig etwas Zeit lassen und ordentlichen Preisvergleich oder einen Kfz Versicherung Vergleich betreiben und gegebenenfalls die Kfz Versicherung wechseln. Damit kann man nämlich richtig viel Geld sparen.
Wie setzt sich der Versicherungsbetrag zusammen?
Jedes Versicherungsunternehmen ist bei der Gestaltung der Beiträge zur Kfz Versicherung so gut wie frei. Auf den Betrag, den man zahlen muss, kommt ein so genannter Schadenfreiheitsrabatt, bei dem die schadenfreien Jahre gezählt werden. Dieser Beitrag wird allerdings nicht übertragen, wenn man die Kfz Versicherung wechselt. Falls es zu einer erhöhten Häufigkeit kommt, dann wird ein Zuschlag fällig, der sogar bis zu 260% der Normalprämie betragen kann. Wenn man allerdings eine gewisse Zeit Schadenfrei fährt wird sich der Beitrag dezimieren, nämlich in Deutschland um bis zu 75% der Normalprämie der Kfz Versicherung.
Bestimmungen der KFZ-Versicherungen
Der Vertrag einer Kfz Versicherung geht meistens ein Jahr und verlängert sich stillschweigend immer um ein weitere Jahr, wenn keiner der beiden Vertragspartner kündigen. Dabei kann eine Kündigung solch einer Kfz Versicherung sehr viele unterschiedliche Gründe haben. So zum Beispiel bei Stilllegung des Fahrzeuges oder etwa durch den Wegfall des versicherten Risikos. Im Normalfall handelt es sich um ordentliche Kündigungen, aber es kommt immer wieder mal zu einer Außerordentlichen Kündigung. Die Kfz Versicherung kann beispielsweise durch den Versicherer gekündigt werden, wenn es zu einer Nichtzahlung der Prämien oder zu einer arglistigen Täuschung seitens des Versicherungsnehmers kommt. Allerdings hat auch der Versicherte die Möglichkeit die Kfz Versicherung außerordentlich zu kündigen. Dies passiert in der Regel, wenn es zu einer Beitragserhöhung kommt.
Kein Kündigungsrecht bei gesetzlichen Erhöhungen
Wenn der Versicherer die Kfz Versicherung allerdings aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Regelung die Beiträge erhöht, so besteht für den Versicherten kein Kündigungsrecht. So gibt es immer wieder ganz neue Regelungen und man sollte sich immer darüber informieren, wie das bei der eigenen Kfz Versicherung von statten geht.
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