Informationen zur Lohnabrechnung

Lohnabrechnung
Als aller erstes, also ganz oben auf einer Lohnabrechnung steht von links nach rechts gelesen die Personal Nummer des Arbeitnehmers und die Kundennummer des selbigen.
Des Weiteren ist dann daneben die so genannte Arbeitgebernummer.
Darunter befinden sich dann der Name und die Anschrift des Arbeitnehmers und rechts daneben der Monat, für den die Lohnabrechnung gilt.
Direkt unter der Anschrift steht der das Datum des Eintritts, sprich das Datum, an dem die Arbeit in einem Betrieb angefangen hat.
Was ist auf der Lohnabrechnung noch alles zu finden?
Weiter rechts findet man dann auch seine Bankleitzahl und die Kontonummer. Auf der Lohnabrechnung befindet sich als nächstes weiter unten das Geburtsdatum des Arbeitnehmers, die Versicherungsnummer und ganz wichtig, die Steuerklasse, in der man arbeitet. Außerdem ist auf der Lohnabrechnung auch der Name der Krankenkasse zu sehen, bei der man Mitglied ist.
Der Aufbau einer Lohnabrechnung
Als nächstes sieht man dann eine Tabelle, die auch des größten Teil der Lohnabrechnung ausmacht und auch gleichzeitig der wohl interessanteste Teil darstellt. Es stehen insgesamt zwei Tabellen nebeneinander. Die Tebelle, die sich links der Lohnabrechnung befindet, zeigt die so genannten Abrechnungsergebnisse für den laufenden Monat an. Dabei kann man in dieser Tabelle auch erkennen welcher Tarif gilt. Von oben nach unten gelesen steht in der Tabelle das Bruttowirksame Festgehalt und die Summe, die dann auch tatsächlich Brutto-Wirksam ist. Des Weiteren befinden sich auf der Lohnabrechnung Beträge der eventuellen persönlichen Zuzahlungen. In den meisten Fällen bleibt dieses Feld allerdings leer. Sollten irgendwelche Kosten vom Arbeitgeber übernommen werde, zum Beispiel Anfahrtskosten zum Arbeitsplatz, so findet man diese unter dem Begriff Auslagenersatz. Darunter werden diese beiden Dinge dann zusammen gerechnet und stehen nun als Summe der persönlichen Zuzahlungen als Betrag auf der Lohnabrechnung. Als letztes befinden sich in dieser Tabelle dann nur noch die Summe der so genannten Nettobezüge , der Auszaahlungsbetrag und der Überweisungsbetrag.
Lohnabrechnung als Beweismittel
Es gibt aber auch noch die Tabelle, die sich rechts auf der Lohnabrechnung befindet. Als erstes steht in dieser Tabelle die Summe des steuerpflichtigen Bruttogehalts und darunter der Bruttobetrag, der mit der Sozialversicherung zu verrechnen ist. Als nächstes folgt dann der Betrag des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Alles in allem kann man die Lohnabrechnung als Beweismittel verstehen, dass man sein Gehalt oder seinen Lohn im laufenden Monat überwiesen bekommen hat. Am Besten hebt man sich die Lohnabrechnung auf.
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