Reiseversicherungen können von Vorteil sein

7. April 2011 | Erstellt in Reise & Urlaub

Reiseversicherung

Reiseversicherung

Mit einer Reiseversicherung können Sie die schönste Zeit des Jahres genießen, ohne sich Sorgen über Krankheit, Diebstahl oder andere Zwischenfälle machen zu müssen.

Versicherer bieten eine Fülle an Reisepolicen an.

Die am häufigsten abgesicherten Bestandteile einer Reiseversicherung sind die Reisekrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die Reisegepäckversicherung und die Reiseunfallversicherung.

Die wichtigste der oben genannten Reiseversicherungen, ist die Auslandsreise-Krankenversicherung, Sie ist vor allem bei Reisen in Länder außerhalb der EU unverzichtbar.

Versicherungsschutz im Krankheitsfall

Haben Sie keinen Versicherungsschutz für eine Auslandsreise außerhalb Europas, müssen Sie die Kosten von Behandlung und Medikamenten aus eigener Tasche zahlen. Auch die Sicherung des Krankenrücktransportes wird von einer Reiseversicherung gewährleistet.

Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung

Auch der Abschluss einer Reiseversicherung mit Reiserücktrittversicherung macht Sinn. Sie springt ein, wenn Sie von Ihrer Reise auf Grund von Krankheit, Schwangerschaft oder der Tod eines Angehörigen zurücktreten müssen. Sie macht vor allem Sinn bei kostspieleigen und lange im Voraus geplanten Reisen.  Eine Reiserücktritt-Versicherung deckt jedoch die Risiken nach Antritt der Reise nicht mehr ab. Sie benötigen eine Reiseabbruch-Versicherung, um die Reisekosten bei Abbruch einer Reise, zum Beispiel wegen eines Unfalls, erstattet zu bekommen.

Die Gepäckversicherung

Eine Reiseversicherung mit Gepäckversicherung hilft bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks an oder auf dem Weg zu Ihrem Urlaubsort. Kommt der Koffer aus dem Ausland beschädigt, verspätet oder gar nicht zurück, muss die Fluglinie dafür mit einem Festpreis pro Kilo Gepäck oder, wenn nötig, für Ersatzkleidung einstehen.

Reiseversicherung mit Unfallversicherung

Eine Reiseversicherung mit Unfallversicherung kann für Personen in Betracht kommen, die nicht schon privat unfallversichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nämlich Unfälle im Urlaub nicht mit ab. Eine Reiseunfallversicherung deckt fremd eingewirkte Schädigungen am Reisenden ab, wirkt also bei Eintritt eines Unfallereignisses, worauf er keinen Einfluss genommen hat. Die private Unfallversicherung dagegen deckt Unfälle rund um die Uhr und weltweit ab.

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